Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen

Die Rahmenbedingungen für alle unsere Veranstaltungen für ausschließlich nachhaltige und gute Erfahrung zwischen unseren Teilnehmer:innen, Vortragende und dem Organisationsteam bilden die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Es werden darin die Anmelde-, Teilnahmebedingungen und Stornoregelungen, sowie einige wichtige Informationen zusammengefasst

§1 | Grundlagen

  1. Die Basis für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet der Vereinsstatut des Vereins Tradivita sowie vorhandene Geschäftsordnungen.
  2. Einnahmen durch Teilnahmekosten kommen entweder dem Vereinszweck zugute oder werden 1:1 an die Vortragenden weiterverrechnet.

§2 | Anmeldung

  1. Eine Anmeldung erfolgt über die Website www.tradivita.at, www,impulsbox.at oder www.lebensimpuls.eu und mittels schriftlicher Anmeldung – auch in Form eines E-Mails – direkt bei der Vereinsleitung.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und verbucht.
  3. Der Erhalt einer Anmeldung wird seitens des Vereins binnen vier Werktagen auf dem elektronischen Weg oder binnen sieben Werktagen (ab Versanddatum) postalisch bestätigt.
  4. Der Verein Tradivita behält sich vor, binnen 14 Werktagen ab Versand der Eingangsbestätigung der Anmeldung die Veranstaltungs-teilnehmer:innen schriftlich (per E-Mail ausreichend) ohne die Angabe von Gründen zu informieren, dass die Teilnahme möglich ist.
  5. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter (Verein Tradivita) und dem/der Veranstaltungsteilnehmer:in kommt wirksam durch die Anmeldung zustande.
  6. Binnen der genannten Frist von 14 Werktagen kann der Verein ohne die Angabe von Gründen rechtwirksam vom Vertrag mit dem/der Veranstaltungsteilnehmer:in zurücktreten.
  7. Damit eine Anmeldung Gültigkeit erlangt, muss diese durch den Verein Tradivita bestätigt werden.

§3 | Anmeldeschluss

  1. Der Anmeldeschluss ist bei der Veranstaltungsbeschreibung ersichtlich.
  2. Anmeldungen werden bis zum Anmeldeschluss (Datum) oder bis zum Erreichen der Maximalteilnehmer:innenanzahl, ebenfalls ersichtlich in der Veranstaltungsbeschreibung, entgegengenommen.
  3. Veranstaltungen können bereits vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein.
  4. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss können aus organisatorischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden.

§4 | Teilnahmeberechtigungen & -voraussetzungen

  1. Unsere Angebote stehen allen Interessierten offen.
  2. Teilnahmevoraussetzungen sind in den Ausschreibungen entsprechend angeführt. Sind diese durch eine:n Teilnehmende:n nicht gegeben, behält sich der Verein Tradivita, vertreten durch die Vortragenden, das Recht vor, eine Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.
  3. Da alle unsere Angebote eine maximale Teilnehmer:innenanzahl haben und die Vorbereitungen mit einem gewissen Organisationsaufwand verbunden sind, ist eine unangemeldete Teilnahme nicht möglich.
  4. Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist zu sämtlichen Angeboten, die in Seminarräumlichkeiten stattfinden, nicht möglich. Bei Angeboten im Freien ist es nach Rücksprache mit den Vortragenden möglich, Hunde mitzubringen.
  5. Die Grundlage der Veranstaltungen bilden Hausordnungen sowie der Vereinsstatut des Vereins Tradivita. Bei der Nicht-Einhaltung von Hausordnungen (Seminarräumen) oder Verletzungen gegenüber des Vereinsstatuts behält sich der Verein Tradivita – vertreten durch die Vortragenden – vor, Teilnehmer:innen jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall sind die gesamten Teilnahmekosten vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu tragen.
  6. Vortragende können die Teilnahme aufgrund von einer nicht adäquaten Bekleidung untersagen. Diese betrifft vor allem Veranstaltungen im Freien und Sportangebote.
  7. Bei Bewegungs- und Sportangeboten haben die Teilnehmer:innen dafür Sorge zu tragen, dass sie für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot des Vereins Tradivita eine ärztliche Genehmigung einholen, sofern diese erforderlich ist. Teilnehmer:innen versichern so, grundsätzlich gesund zu sein und dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, ist seitens der Teilnehmer:innen vorab der jeweilige Facharzt/die jeweilige Fachärztin zu konsultieren. Notwenige Informationen für dieses Gespräch sind über den Veranstalter erhältlich. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training, sollte sofort berichtet werden.

§5 | Veranstaltungsabsage

  1. Frühestens mit dem Anmeldeschluss wird eine Entscheidung getroffen, ob aufgrund der Anmeldesituation eine Veranstaltung zustande kommt. Vor diesem Datum ist es nicht möglich, Informationen über ein Zustandekommen oder eine Absage zu geben.
  2. Sämtliche Angebote haben eine Mindestteilnehmer:innenanzahl. Bei Nichterreichen dieser Anzahl, oder aus anderen organisatorischen Gründen, behält sich der Verein Tradivita vor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – abzusagen.
  3. Ansprüche aus Verdienstendgang, entstandenen Aufwänden oder Ähnliches können bzw. werden seitens des Vereins nicht gedeckt.

§6 | Teilnahmekosten

  1. Anfallende Teilnahmekosten sind per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt, jedoch bis spätestens vier Werktag vor Veranstaltungsbeginn an den Verein Tradivita zu überweisen. In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung bei der Vereinsleitung möglich. Die entsprechenden Informationen werden nach dem Anmeldeschluss per E-Mail verschickt.
  2. Dem oder der Vortragende:n sind vor Veranstaltungsbeginn die Zahlungsbestätigung oder das Ticket vorzulegen.
  3. Zahlungen erfolgen auf das Konto:
    Verein Tradivita
    Raiffeisenbank Region Feldbach
    IBAN: AT32 3849 7000 0037 2482
    BIC: RZSTAT2G497

§7 | Stornoregelungen &-bedingungen

  1. Bei einer Abmeldung bis zum Anmeldeschluss fallen keine Teilnahmekosten an.
  2. Erfolgt eine Abmeldung zwischen dem Anmeldeschluss und vier Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, sind 50% der Teilnahmekosten zu bezahlen. Nach dieser Frist sind 100% der Teilnahmekosten zu bezahlen.
  3. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin ist aus organisatorischen Gründen bis vier Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Der Ersatz hat ebenfalls die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
  4. Sollte es keine Vertretung geben, kann bis vier Werktagen vor Veranstaltungsbeginn auf einen anderen Termin umgebucht werden.
  5. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Versanddatum (Poststempel) oder das Absendedatum des E-Mails.
  6. Bei einem Nichterscheinen oder der Teilnahmeverweigerung durch die Vortragenden sind die Teilnahmekosten gänzlich vom Teilnehmenden zu tragen und werden nicht refundiert.

§8 | Gesundheit & Hygiene

  1. Zu beachten sind die Kleidungsvorschriften, über die im Rahmen der Anmeldebestätigung informiert wird. Achtung: Werden diese nicht eingehalten, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung durch die Vortragenden verweigert werden.
  2. Speziell für Veranstaltungen, bei denen gekocht bzw. zubereitet wird (Kochen & Kosmetik), gelten folgende Punkte:
    • Hand- und Armschmuck sind für die Dauer der Veranstaltung abzulegen
    • Schürzen und Sicherheitsbekleidung werden zur Verfügung gestellt.
    • Bei Kursbeginn und nach Toilettenbesuchen müssen die Hände gründlich gewaschen werden.
    • Alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit den Zutaten müssen befolgt werden.
    • Eventuell vorhandene Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen müssen vor Beginn des Kochkurses bekannt gegeben werden.
  3. Personen, die unter offenen, entzündeten oder eitrigen Wunden an Händen oder Unterarmen leiden, können nicht an Veranstaltungen, bei denen etwas zubereitet wird, teilnehmen. Personen, die zu Beginn des Kochkurses an Fieber, Erbrechen oder Durchfall leiden, können ebenfalls nicht teilnehmen

§9 | Haftung

  1. Die Teilnahme an allen Angeboten (Veranstaltungen, Workshops, Seminaren und Lehrgängen) erfolgt auf eigenes Risiko. Der Verein Tradivita haftet für Schäden der Teilnehmer:innen, sofern es sich nicht um Schäden aufgrund von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  2. Alle im Rahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer:innen verursachten Sachschäden, sind durch eine Haushaltsversicherung der Teilnehmer:innen abzudecken.
  3. Eine Haftung für entgangenen Zinsverlust, Gewinn, Folge- oder Mangelschäden, Verzugsschäden, ideelle Schäden und Drittschäden ist ausgeschlossen.

§10 | Datenschutz

  1. Alle datenschutzrelevanten Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen (www.tradivita.at/datenschutz).
Nach oben scrollen